Zugangswege zur Behandlung
Das Gesundheitszentrum Oyten wird als Privatpraxis geführt. Dennoch ist auch für gesetzlich versicherte Patienten unter bestimmten Bedingungen die Kostenübernahme der Behandlung im Gesundheitszentrum Oyten möglich:
Private Krankenversicherung
Verfügen Sie über eine private Krankenversicherung, welche auch psychotherapeutische Leistungen beinhaltet, gestaltet sich die Beantragung und Erstattung von ambulanter Psychotherapie in der Regel unkompliziert. Gewöhnlich werden 5 probatorische Sitzungen (Probesitzungen vor der "eigentlichen" ambulanten Psychotherapie) ohne separate Beantragung erstattet. Es ist ratsam, vorab mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen, um Details zur Kostenübernahme, erforderlichen Antragsformularen und der eventuellen Notwendigkeit, einen Gutachterbericht zu erstellen, zu klären. Einige Versicherungen gewähren sogar eine bestimmte Stundenanzahl ambulanter Psychotherapie pro Jahr ohne separate Beantragung.
Beihilfeberechtigung
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, funktioniert die Beantragung einer Psychotherapie ebenfalls in aller Regel problemlos. Wenden Sie sich an die Beihilfefestsetzungestelle und fordern Sie die für die Beantragung psychotherapeutischer Leistungen erforderlichen Formulare an. Auch hier werden Ihnen in der Regel 5 probatorische Sitzungen erstattet, ohne dass eine Beantragung dieser Sitzungen notwendig ist. Erfahren Sie mehr auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung.
Erfahren Sie mehr auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung.
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzlich Krankenversicherte können im Gesundheitszentrum Oyten ebenfalls unter bestimmten Bedingungen behandelt werden. Wenn die Krankenkasse keinen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit (über 3 Monate) vermitteln kann, können Versicherte die Kostenerstattung für selbst beschaffte Leistungen beantragen, darunter fällt etwa eine Behandlung in einer Privatpraxis. Vor Behandlungsbeginn muss ein „Antrag auf Bewilligung einer außervertraglichen Psychotherapie nach § 13 Abs. 3 SGB V“ bei der Krankenkasse gestellt werden, wobei bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen, darunter erfolglose Anfragen bei 5-10 Therapeuten, eine Sprechstunde bei einem Kassentherapeuten mit Empfehlung für ambulante Psychotherapie (Formular "PTV 11“; Termine vergibt die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen) und eine Dringlichkeitsbescheinigung eines Facharztes (Psychiater, sonst Hausarzt), die eine psychische Erkrankung mit dringendem Behandlungsbedarf bestätigt. Bei den Antragsmodalitäten sind wir Ihnen gerne behilflich.
Selbstfinanzierung der Behandlung
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, unsere vielfältigen Gesundheitsleistungen selbst zu bezahlen, was unter bestimmten Umständen Vorteile bietet. So etwa, wenn Sie z.B. bei einer bevorstehenden Verbeamtung oder dem geplanten Abschluss einer privaten Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung vermeiden wollen, dass sensible psychodiagnostische Daten an Ihre Krankenkasse übermittelt werden. Auch können Sie durch die Selbstfinanzierung oft längere Wartezeiten vermeiden, welche sich durch z.T. langwierige Antrags- und Gutachterverfahren ergeben können.
Beachten Sie, dass bestimmte Leistungen wie Coaching, Ernährungsberatung, Körperorientierte Verfahren, Paar- und Familiengespräche sowie Online-Konsultationen ausschließlich Selbstzahlerleistungen sind und nicht von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen abgedeckt werden.
Wartezeit
In der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung kommt es leider immer wieder zu mitunter längeren Wartezeiten. Daher ist es sinnvoll, vor Beantragung der Behandlung in einem Orientierungsgespräch zu klären, ob eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und sinnvoll ist oder ob alternative Angebote wie z.B. Coaching oder Beratung für Ihre Problematik zielführend sein können.
Gerne bieten wir Ihnen zeitnah ein Orientierungsgespräch an. Vereinbaren Sie bitte einen Termin telefonisch oder über unser Kontaktformular.
Kosten
Die Kosten für eine Behandlung im Gesundheitszentrum Oyten unterliegen bei privater und gesetzlicher Krankenversicherung wie auch bei einer Selbstfinanzierung der Behandlung der aktuell geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der zur Anwendung kommende Gebührenfaktor bestimmt sich in jedem einzelnen Behandlungsfall individuell nach Behandlungskomplexität und Zeitaufwand und liegt zwischen dem 2,9 fachen und 3,5 fachen Satz. Die Kosten werden in der Regel durch private Krankenversicherungen und Beihilfeträger übernommen.
Bei bestehender gesetzlicher Krankenversicherung ist es möglich, dass der über die Gebührenordnung der gesetzlichen Krankenkassen (EBM) hinausgehende Zuzahlungsbetrag zulasten des Versicherten verbleibt.
Die Kosten für psychologische Beratung, Coaching, Ernährungsberatung, Körperorientierte Verfahren sowie Paar- und Familiengespräche gestalten sich variabel, je nach individuellem Umfang Ihres Anliegens. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über entstehende Kosten